Nutzungsbedingungen
Parkordnung
Vollständige Nutzungsbedingungen für die von der IPM Parkservice GmbH bewirtschafteten Privatparkplätze — Stand: 19.07.2026
Wichtig: Maßgeblich für den jeweiligen Standort sind die Angaben auf der Beschilderung vor Ort (insbesondere Höchstparkdauer und zulässige Parkzeiten). Diese Online-Fassung erläutert die Bedingungen und gilt ergänzend.
1. Geltungsbereich und Betreiber
Diese Parkordnung gilt auf allen privaten Parkflächen, die durch Beschilderung der IPM Parkservice GmbH gekennzeichnet sind. Betreiber der Parkraumbewirtschaftung und Ihr Vertragspartner ist die IPM Parkservice GmbH, Kronprinzenstr. 60, 40217 Düsseldorf ("IPM").
2. Vertragsschluss
Mit der Bereitstellung der Parkfläche gibt IPM ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie mit Ihrem Fahrzeug einfahren bzw. es abstellen. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, fahren Sie bitte nicht ein.
3. Parkbedingungen
- Das Parken ist kostenlos und ausschließlich Kundinnen, Kunden und Besuchern des jeweiligen Standorts während des Einkaufs bzw. Besuchs gestattet.
- Es gilt die auf der Beschilderung ausgewiesene Höchstparkdauer innerhalb der dort genannten Zeiten (z. B. 90 Minuten, täglich 07–20 Uhr).
- Parken außerhalb der zugelassenen Zeiten sowie über die Höchstparkdauer hinaus ist nicht gestattet.
- Parken ist nur innerhalb markierter Stellflächen zulässig. Zufahrten, Rettungswege, Feuerwehrzonen und Sonderflächen (z. B. Behindertenparkplätze ohne gültigen Ausweis, E-Ladeplätze ohne Ladevorgang) sind freizuhalten.
Die Parkzeit wird automatisch durch Kennzeichenerfassung an Ein- und Ausfahrt gemessen. Eine Parkscheibe ist nicht erforderlich.
4. Erhöhtes Parkentgelt bei Verstößen
Bei widerrechtlichem Abstellen wird ein erhöhtes Parkentgelt von 30,00 EUR je Parkvorgang erhoben. Widerrechtlich ist insbesondere jeder Verstoß gegen die Parkbedingungen in Ziffer 3.
Hinzu kommen bei erfolgloser Zahlungsaufforderung die Kosten der Halteranfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (derzeit 5,10 EUR) sowie gegebenenfalls weitere Rechtsverfolgungskosten in gesetzlicher Höhe.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, die Zufahrten, Rettungswege oder fremde Stellplätze blockieren, können auf Kosten des Verursachers entfernt werden (§ 858 BGB).
5. Zahlungsaufforderung, Fahrer und Halter
Die Zahlungsaufforderung richtet sich an die Fahrerin bzw. den Fahrer des Fahrzeugs. Bleibt die Zahlung aus, ist IPM berechtigt, über eine Halteranfrage nach § 39 StVG die Halterin bzw. den Halter zu ermitteln und in Anspruch zu nehmen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Einwände, Kulanz und Kontakt
Sie waren zum fraglichen Zeitpunkt Kundin/Kunde, Mitarbeiter/in oder hatten eine Gestattung? Oder es lag ein Notfall vor? Schreiben Sie uns unter Angabe der Vorgangsnummer an info@ipm-park.de. Wir prüfen jeden Einwand und antworten innerhalb von 5 Werktagen. Offensichtliche Härtefälle behandeln wir kulant.
7. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Kennzeichenerfassung, Speicherdauern, Ihre Rechte) finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
IPM Parkservice GmbH · Kronprinzenstr. 60 · 40217 Düsseldorf · info@ipm-park.de
